Experten-Angebot
Letzte Aktualisierung: 2026-08-22
Bedingungen der Zusammenarbeit mit einem externen Experten (Angebot)
Betreiber: Center for the Development of Intimate Relationships s.r.o., IČO 23321342, Na Folimance 2155/15, 120 00 Praha 2, Tschechische Republik
Plattform: Mysteries.love
Fassung: 6 vom 22.08.2026
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Das vorliegende Dokument ist ein öffentliches Angebot des Betreibers, gerichtet an natürliche und juristische Personen, die mit der Plattform als externer Experte zusammenarbeiten möchten.
1.2. Die Annahme des Angebots erfolgt durch Betätigung der Schaltfläche zur Annahme der Bedingungen im persönlichen Konto des Experten. Der Betreiber erfasst und speichert automatisch: den Zeitpunkt der Annahme, die Sprache der vorgelegten Fassung, das Datum ihrer Veröffentlichung, den kryptografischen Fingerabdruck des Textes und den vollständigen Text dieser Fassung. Dieselben Angaben werden im Zeitpunkt der Vorlage einer neuen Version der Bedingungen an den Experten erfasst (Ziff. 11.2.1) — also vor und unabhängig von der Annahme. Diese Daten werden als Nachweis darüber gespeichert, welcher Text genau vorgelegt und entweder angenommen wurde oder in Kraft getreten ist.
1.3. Mit dem Zeitpunkt der Annahme entsteht zwischen dem Betreiber und dem Experten ein Vertrag zu den Bedingungen dieses Angebots und derjenigen Version der Individuellen Bedingungen, die im Zeitpunkt der Annahme galt.
1.4. Das Angebot ist kein Arbeitsvertrag. Der Experte steht zum Betreiber nicht in einem Arbeitsverhältnis, organisiert seine Tätigkeit selbständig und trägt Steuer- und Sozialabgabenpflichten in seiner eigenen Jurisdiktion selbständig.
1.5. Mit der Annahme dieses Angebots sichert der Experte zu, dass die von ihm dem Betreiber mitgeteilten Angaben zu seinem Rechtsstatus zutreffend sind, und verpflichtet sich, dem Betreiber eine Änderung seines Rechtsstatus innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Datum der Änderung anzuzeigen. Auf die Beziehungen der Parteien finden diejenigen Bestimmungen des Abschnitts 16 Anwendung, die dem tatsächlichen Rechtsstatus des Experten entsprechen.
2. Begriffsbestimmungen
Plattform — die Website mysterieslove.com und die mit ihr verbundenen Dienste.
Experte — eine Person, die dieses Angebot angenommen hat und im System der Plattform den Status eines externen Experten innehat.
Individuelle Bedingungen — der versionierte Satz von Parametern der Zusammenarbeit eines konkreten Experten: das anzuwendende Vergütungsraster, Faktor und Frist der Nachlaufvergütung sowie die Frist der Kündigungsanzeige. Sie werden dem Experten im Bereich „Vertrag" des persönlichen Kontos angezeigt.
Vergütungsraster — der Satz von Regeln, die die Höhe der Vergütung in Abhängigkeit von der Art des Umsatzes, dem Finanzierungsmodell der Produktion, der Quelle der Käufergewinnung und dem Stand der Amortisation bestimmen.
Finanzierungsmodell — ein Merkmal des Materials, das bestimmt, auf wessen Kosten seine Produktion erfolgt ist: vom Betreiber finanziert, vom Experten finanziert oder gemeinsam finanziert.
Material — ein Kurs, ein Programm, eine Beratung, eine Live-Sendung, die Aufzeichnung einer Live-Sendung oder ein sonstiges Ergebnis geistiger Tätigkeit, das unter Mitwirkung des Experten auf der Plattform eingestellt wird.
Amortisation — der Vorgang der Deckung der Produktionskosten des Materials zugunsten des Betreibers aus dem Anteil des Betreibers am Umsatz aus dessen Verkäufen.
Gutschrift — ein Eintrag über die Vergütung des Experten zu einem konkreten Umsatzereignis, der eine Momentaufnahme des angewandten Satzes enthält.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Der Experte bietet Materialien zur Einstellung auf der Plattform an, führt Beratungen und Live-Sendungen durch, und der Betreiber gewährleistet die Einstellung, die Bewerbung, die Entgegennahme von Zahlungen, die technische Unterstützung und die Auszahlung der Vergütung zu den Bedingungen dieses Angebots.
3.2. Der Betreiber garantiert dem Experten kein Volumen an Verkäufen, Beratungen oder Einkünften.
3.3. Der Betreiber ist berechtigt, die Einstellung eines jeden Materials ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie ein eingestelltes Material in den in diesem Angebot vorgesehenen Fällen aus dem Verkauf zu nehmen.
4. Einstellung von Materialien und Moderation
4.1. Das Material wird vom Experten über das persönliche Konto zur Moderation eingereicht. Der Betreiber prüft es und trifft eine der folgenden Entscheidungen: Freigabe, Rückgabe zur Überarbeitung unter Angabe der Beanstandungen oder Ablehnung.
4.2. Bei der Freigabe erfasst der Betreiber das Finanzierungsmodell des Materials und, für die Modelle vom Betreiber finanziert und gemeinsam finanziert, die Produktionskosten. Diese Werte werden dem Experten im persönlichen Konto angezeigt.
4.3. Das Finanzierungsmodell wird vom Experten vorgeschlagen und vom Betreiber bestätigt. Ohne abgestimmtes Modell wird das Material nicht eingestellt.
4.4. Der Experte sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an dem angebotenen Material verfügt, dass das Material keine Rechte Dritter verletzt und dass alle Personen, deren Bildnisse, Stimmen oder Werke im Material verwendet werden, die erforderlichen Einwilligungen erteilt haben.
4.5. Unterlagen der Teilnehmer. Vor der Einstellung eines Materials, in dem eine andere Person als der Experte selbst auftritt, stellt der Experte dem Betreiber zu jeder solchen Person Folgendes zur Verfügung:
a) eine Kopie eines Ausweisdokuments mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum;
b) eine schriftliche Einwilligung in die Mitwirkung am Dreh, die enthält: die Bestätigung der Freiwilligkeit der Mitwirkung; die Beschreibung des Charakters des Materials und des Charakters der Mitwirkung; die Einwilligung in die Aufzeichnung von Bild und Stimme; die Einwilligung in die Verbreitung des Materials auf der Plattform und über die Kanäle des Betreibers; Gebiet und Dauer der Verbreitung; die Einwilligung in die Bearbeitung (Schnitt, Ausschnitte, Untertitel, Übersetzung, Vertonung); das Recht des Betreibers, das Material im Umfang von Ziff. 7.1 zeitlich unbegrenzt zu nutzen;
c) die Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließlich Bildnis und Stimme unter Angabe der Zwecke und Speicherfristen;
d) eine gesonderte Einwilligung in die Erstellung und Nutzung eines synthetischen Stimmmodells, sofern die Mitwirkung eine solche Nutzung vorsieht;
e) die Bestätigung der Geschäftsfähigkeit und des Fehlens von Zwang;
f) das Datum des Drehs und die Angabe des Materials, auf das sich die Einwilligung bezieht;
g) die Kontaktdaten des Teilnehmers zur Überprüfung der Einwilligung durch den Betreiber.
4.6. Der Experte sichert zu, dass jeder Teilnehmer im Zeitpunkt des Drehs das 18. Lebensjahr vollendet hatte und dass das Dokument nach Ziff. 4.5(a) von ihm persönlich geprüft wurde. Der Betreiber führt vor der Einstellung des Materials eine eigene Altersprüfung jedes Teilnehmers durch; die Prüfung durch den Experten genügt nicht. Das Material wird bis zum Abschluss der Prüfung durch den Betreiber nicht eingestellt. Materialien unter Mitwirkung von Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, werden unter keinen Umständen zur Einstellung zugelassen.
4.7. Eine vor dem Dreh eingeholte Einwilligung des Teilnehmers kann nicht durch eine nach dem Dreh eingeholte Einwilligung ersetzt werden. Eine vom Teilnehmer widerrufene Einwilligung beendet die weitere Verbreitung des Materials mit seiner Mitwirkung, berührt jedoch nicht die Rechte der Personen, die das Material vor dem Widerruf bezahlt haben, mit Ausnahme der vollständigen Rücknahme des Materials (Ziff. 12.8).
4.8. Der Betreiber ist berechtigt, die Unterlagen nach Ziff. 4.5 jederzeit anzufordern, die Einstellung des Materials bis zu deren Vorlage auszusetzen und die Einstellung bei deren Fehlen oder Nichtübereinstimmung abzulehnen.
4.9. Die Unterlagen nach Ziff. 4.5 werden vom Betreiber in einem gesicherten Speicher mit beschränktem Zugriff aufbewahrt; jeder Zugriff darauf wird protokolliert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt die Dauer der Verbreitung des Materials und die anschließende Verjährungsfrist. Verantwortlicher für diese Daten ist der Betreiber; der Experte hat die Unterlagen dem Betreiber zu übergeben und bewahrt sie nicht länger auf, als für die Übergabe erforderlich ist. Das Verfahren der Übergabe und die Haftung des Experten für die Richtigkeit der Unterlagen werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
5. Vergütung
5.1. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem in den Individuellen Bedingungen angegebenen Vergütungsraster und hängt von vier Merkmalen des Umsatzereignisses ab: der Art des Umsatzes, dem Finanzierungsmodell des Materials, der Quelle der Käufergewinnung und dem Stand der Amortisation.
5.2. Der auf eine konkrete Gutschrift angewandte Satz wird im Zeitpunkt des Entstehens des Umsatzereignisses festgeschrieben und wird in der Folge nicht revidiert, auch nicht bei einer späteren Änderung des Vergütungsrasters.
5.3. Für Materialien mit den Finanzierungsmodellen vom Betreiber finanziert und gemeinsam finanziert gilt bis zum Abschluss der Amortisation ein verminderter Satz. Sobald der kumulierte Anteil des Betreibers die festgeschriebenen Produktionskosten erreicht, erhöht sich der Satz automatisch.
5.4. Ist die Amortisation innerhalb der in den Individuellen Bedingungen angegebenen Frist nicht abgeschlossen, erhöht sich der Satz nach Ablauf dieser Frist unabhängig vom amortisierten Betrag.
5.5. Wurde der Käufer über den persönlichen Link des Experten gewonnen, gilt ein erhöhter Satz. Hat der Experte einen Käufer für das Material eines anderen Urhebers gewonnen, wird die Vergütung nach den Regeln des Partnerprogramms und nicht nach diesem Angebot gezahlt.
5.6. Eine Gutschrift für eine Beratung entsteht mit der Tatsache ihrer Durchführung. Als durchgeführt gilt eine Beratung auch dann, wenn der Experte zur vereinbarten Zeit bereit war, sie durchzuführen, und der Kunde nicht erschienen ist oder so verspätet erschienen ist, dass eine Durchführung nicht mehr möglich war. Eine vom Kunden innerhalb der in den Stornoregeln festgelegten Frist abgesagte Beratung sowie eine aus Gründen, die der Experte zu vertreten hat, nicht zustande gekommene Beratung begründen keine Vergütung.
5.7. Die Aufzeichnung einer Live-Sendung, die als eigenständiges Material eingestellt wird, wird nach den allgemeinen Grundsätzen vergütet. Die Verwendung einer Aufzeichnung oder eines Teils davon innerhalb eines zuvor geschaffenen Materials wird mit einem gesondert zwischen den Parteien zu vereinbarenden Pauschalhonorar vergütet.
5.8. Bei einer Rückerstattung an den Käufer wird die entsprechende Gutschrift storniert. Bereits ausgezahlte Beträge sind nicht zurückzuerstatten; die Stornierung erfolgt zulasten nachfolgender Gutschriften.
6. Abrechnungsverfahren
6.1. Die Gutschriften werden vom Betreiber bestätigt. Bestätigte Gutschriften stehen zur Auszahlung zur Verfügung.
6.2. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf jeder Abrechnungsperiode ohne Mindestbetrag; eine Auszahlungsschwelle wird nicht angewendet.
6.3. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf die vom Experten im persönlichen Konto angegebenen Bankdaten innerhalb von 10 (zehn) Werktagen ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Anforderung durch den Betreiber. Abrechnungswährung ist der Euro.
6.4. Bankgebühren. Die Gebühren der Empfängerbank und der Korrespondenzbanken sowie die Kosten der Währungsumrechnung trägt der Experte; die Auszahlung wird abzüglich solcher Gebühren überwiesen, soweit diese vom Überweisungsbetrag einbehalten werden. Der Experte hat Bankdaten anzugeben, die die Entgegennahme einer Überweisung in Euro ermöglichen; Kosten, die infolge der Angabe unrichtiger oder unvollständiger Bankdaten entstehen, einschließlich der Rücküberweisung und der erneuten Absendung, gehen zulasten des Experten.
6.5. Nach erfolgter Auszahlung erstellt der Betreiber eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Auszahlung. Die Aufstellung ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Ein als Umsatzsteuerpflichtiger registrierter Experte erfüllt die umsatzsteuerlichen Pflichten selbständig.
6.6. Der Experte trägt die im Zusammenhang mit dem Erhalt der Vergütung entstehenden steuerlichen Pflichten in der Jurisdiktion seiner steuerlichen Ansässigkeit selbständig. Der Betreiber behält bei Auszahlungen keine Quellensteuer ein.
7. Rechte an den Materialien
7.1. Lizenz zur Bedienung verkaufter Zugänge. Der Experte räumt dem Betreiber eine zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Materials in dem Umfang ein, der erforderlich ist, um Personen Zugang zu gewähren, die es vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags bezahlt haben. Diese Lizenz besteht nach Beendigung des Vertrags aus jedem beliebigen Grund fort und kann nicht widerrufen werden. Einziger Grund für das Erlöschen dieser Lizenz ist die vollständige Rücknahme des Materials (Ziff. 12.8).
7.2. Auf Kosten des Experten produzierte Materialien. Der Experte räumt dem Betreiber eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Materials auf der Plattform für die Laufzeit des Vertrags ein. Der Experte ist berechtigt, ein solches Material auf anderen Plattformen zu verbreiten.
7.3. Auf Kosten des Betreibers produzierte Materialien. Die ausschließlichen Rechte an einem solchen Material stehen dem Betreiber zu. Über jedes solche Material unterzeichnen die Parteien eine gesonderte Urkunde über die Übertragung der ausschließlichen Rechte; dieses Angebot genügt für den Rechtsübergang nicht. Die Urkunde wird vor der Veröffentlichung des Materials unterzeichnet. Der Experte behält das Urheberrecht und das Recht auf Namensnennung.
7.4. Gemeinsam produzierte Materialien.
7.4.1. Bei Vereinbarung des Finanzierungsmodells gemeinsam finanziert erfasst der Betreiber und zeigt dem Experten im persönlichen Konto an: die Gesamtproduktionskosten des Materials, die Höhe des Beitrags des Betreibers und die Höhe des Beitrags des Experten. Der Anteil des Experten an der Finanzierung bestimmt sich als Verhältnis seines Beitrags zu den Gesamtproduktionskosten und wird im Zeitpunkt der Freigabe des Materials festgeschrieben; einer späteren Revision unterliegt er nicht.
7.4.2. Die ausschließlichen Rechte an einem gemeinsam produzierten Material stehen dem Betreiber zu. Der Experte behält das Urheberrecht und das Recht auf Namensnennung.
7.4.3. Nach Beendigung des Vertrags verbleibt das Material in der Verfügung des Betreibers und wird weiter verkauft. Dem Experten wird eine Vergütung aus Verkäufen eines solchen Materials für 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem Datum der Beendigung des Vertrags gutgeschrieben.
7.4.4. Der Satz in diesem Zeitraum bestimmt sich als derjenige Satz, der für dieses Material am Datum der Beendigung des Vertrags galt, multipliziert mit dem Anteil des Experten an der Finanzierung (Ziff. 7.4.1), jedoch nicht weniger als der in den Individuellen Bedingungen angegebene Faktor der Nachlaufvergütung und nicht mehr als eins.
7.4.5. Nach Ablauf der in Ziff. 7.4.3 angegebenen Frist enden die Gutschriften für das Material. Der Experte erwirbt keine Rechte an dem Material und ist nicht berechtigt, dessen Rücknahme aus dem Verkauf, dessen Übertragung oder dessen Rückkauf zu verlangen.
7.4.6. Der in den Ziff. 7.4.3–7.4.5 vorgesehene Mechanismus findet bei Beendigung des Vertrags aus den in Ziff. 11.4 genannten Gründen keine Anwendung. In diesem Fall sind nur die vor der Beendigung entstandenen Gutschriften auszuzahlen.
7.4.7. Sind die Produktionskosten im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags nicht gedeckt, trifft den Experten keine Pflicht zur Erstattung des Anteils des Betreibers und den Betreiber keine Pflicht zur Rückzahlung des Anteils des Experten. Die Beiträge beider Parteien stellen deren unternehmerisches Risiko dar.
8. Aufzeichnungen, abgeleitete Materialien und Stimmsynthese
8.1. Der Betreiber ist berechtigt, die vom Experten durchgeführten Live-Sendungen und Beratungen aufzuzeichnen, sofern die Parteien nichts anderes in Schriftform vereinbart haben. Die Einwilligung des Kunden in die Aufzeichnung einer Beratung holt der Betreiber gesondert ein — im Kundenangebot und bei der Buchung; dieses Angebot ersetzt eine solche Einwilligung nicht.
8.2. Der Betreiber ist berechtigt, auf der Grundlage der Aufzeichnungen abgeleitete Materialien zu erstellen: Ausschnitte, Schnittfassungen, Untertitel, Übersetzungen und Vertonungen in anderen Sprachen.
8.3. Stimmsynthese. Der Betreiber ist berechtigt, ein synthetisches Modell der Stimme des Experten ausschließlich zur Lokalisierung der auf der Plattform eingestellten Materialien zu erstellen und zu nutzen. Die Nutzung des Modells zu anderen Zwecken, einschließlich der Vertonung von Materialien, die nicht vom Experten aufgezeichnet wurden, sowie von Werbe- und Promotionsmaterialien, ist nur mit gesonderter schriftlicher Einwilligung des Experten und gegen gesonderte Vergütung zulässig.
8.4. Der Experte ist berechtigt, jederzeit die Löschung des synthetischen Stimmmodells zu verlangen, indem er dem Betreiber ein schriftliches Verlangen übersendet. Mit dem Zugang des Verlangens stellt der Betreiber die Erstellung neuer Materialien unter Verwendung des synthetischen Stimmmodells des Experten ein. Die Löschung erfolgt in der Weise und innerhalb der Fristen, die in Ziff. 8.7 vorgesehen sind; die Fristen laufen ab dem Datum des Zugangs des Verlangens. Zuvor erstellte Materialien werden im Umfang der Ziff. 7.1 weiter genutzt.
8.5. Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Rechte erstrecken sich nicht auf die Nutzung der Aufzeichnungen und der Stimmsynthese außerhalb der Plattform und außerhalb der in den Ziff. 8.2–8.3 genannten Zwecke.
8.6. Drei verschiedene Gegenstände. Dieser Abschnitt unterscheidet: (a) Aufzeichnungen der Stimme des Experten — sie werden vom Betreiber zu den Bedingungen der in Ziff. 7.1 vorgesehenen Lizenz genutzt; (b) Das synthetische Stimmmodell — steht dem Betreiber zu. Der Experte erwirbt daran keine Rechte. Die Rechte des Experten an den Aufzeichnungen seiner Stimme und an seiner eigenen Stimme werden dadurch, dass das Modell dem Betreiber zusteht, nicht berührt; (c) unter Verwendung des Modells erstellte abgeleitete Materialien — ihr weiteres Schicksal bestimmt sich nach Ziff. 7.1 und hängt vom Schicksal des Modells selbst nicht ab, soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes ergibt.
8.7. Nach Beendigung des Vertrags. Nach Beendigung des vorliegenden Vertrags stellt der Betreiber die Löschung des synthetischen Stimmmodells des Experten sicher: innerhalb von 10 Kalendertagen erteilt er dem Anbieter die Weisung zur Löschung und bestätigt dem Experten innerhalb von 30 Kalendertagen schriftlich das Ergebnis. Hat der Anbieter die Löschung innerhalb dieser Frist nicht vorgenommen, stellt der Betreiber die Nutzung des Modells ein, entzieht den Zugang dazu und teilt dem Experten die tatsächliche Frist seiner Löschung mit. Kopien in Sicherungsarchiven werden im Rahmen ihrer regulären Rotation gelöscht und werden während dieser Frist nicht genutzt.
8.8. Der Betreiber ist berechtigt, für die Erstellung und Nutzung des Modells Dritte als Anbieter hinzuzuziehen. Solche Anbieter werden zu Bedingungen hinzugezogen, die den Anforderungen des Datenschutzrechts entsprechen, und werden in der Datenschutzerklärung der Plattform angegeben.
8.9. Die Beendigung der Synthese tritt mit der Beendigung des vorliegenden Vertrags ein. Anliegen des Experten, die auf dem Datenschutzrecht beruhen, werden in dem in der Datenschutzerklärung der Plattform festgelegten Verfahren behandelt; die vorliegende Ziffer beschränkt die dem Experten gesetzlich zustehenden Rechte nicht.
9. Name und Namensnennung
9.1. Der Experte räumt dem Betreiber das Recht ein, seinen Namen, sein Pseudonym, sein Bildnis und biografische Angaben für die Präsentation der Materialien und die Bewerbung der Plattform für die Laufzeit des Vertrags zu nutzen.
9.2. Nach Beendigung des Vertrags bleibt der Name des Experten in der Beschreibung der beim Betreiber verbliebenen Materialien als Urheberbezeichnung erhalten. Diese Verpflichtung übernimmt der Experte im Austausch gegen die in diesem Angebot vorgesehene Vergütung, und sie stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Datenschutzrechts dar; dementsprechend kann sie nicht einseitig widerrufen werden. Die Namensnennung bleibt in der Katalogkarte des Materials und in dessen Impressumsangaben erhalten. Zugleich wird der Experte aus dem öffentlichen Expertenkatalog der Plattform entfernt, seine persönliche Seite wird geschlossen, und die Buchung von Beratungen bei ihm endet.
9.3. Nach Beendigung des Vertrags stellt der Betreiber die aktive Präsentation des Experten ein: das öffentliche Profil wird archiviert, und der Experte wird aus Zusammenstellungen, Empfehlungen und Marketingmaterialien ausgeschlossen.
10. Personenbezogene Daten
10.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Experten erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie des Betreibers zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
10.2. Daten, die für die Erfüllung des Vertrags und die Einhaltung der buchhalterischen und steuerlichen Anforderungen erforderlich sind, einschließlich der Angaben zu Auszahlungen, werden für die nach dem anwendbaren Recht bestimmten Fristen gespeichert, auch nach Beendigung des Vertrags.
10.3. Die Zahlungsdaten des Experten werden verschlüsselt gespeichert. Der Zugriff darauf durch Mitarbeiter des Betreibers wird protokolliert.
11. Laufzeit, Änderung der Bedingungen und Beendigung
11.1. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zur Beendigung aus den in diesem Abschnitt vorgesehenen Gründen.
11.2. Änderung der Bedingungen. Die Individuellen Bedingungen werden durch Herausgabe einer neuen Version geändert. Eine neue Version tritt mit dem Zeitpunkt ihrer Annahme durch den Experten in Kraft. Eine bereits angenommene Version wird nicht verändert.
11.2.1. Hat der Experte eine neue Version nicht angenommen, ist der Betreiber berechtigt, sie nach Ablauf von 45 (fünfundvierzig) Kalendertagen ab dem Datum der Anzeige der Herausgabe der neuen Version an den Experten einseitig in Kraft zu setzen. Bis zum Ablauf dieser Frist gilt die zuvor angenommene Version fort. Die Anzeige wird an das persönliche Konto und an die E-Mail-Adresse des Experten gesandt.
11.2.2. Der Experte ist berechtigt, den Vertrag innerhalb der in Ziff. 11.2.1 angegebenen Frist zu beenden, wenn er mit der neuen Version nicht einverstanden ist. Gutschriften, die vor dem Inkraftsetzen der neuen Version entstanden sind, werden nach den bisherigen Bedingungen berechnet.
11.2.3. Klassen von Änderungen. Änderungen, die für den Experten neutral sind oder seine Stellung verbessern, treten nach Ablauf der Anzeigefrist in Kraft. Änderungen, die die Stellung des Experten für die Zukunft verschlechtern, treten nach Ablauf der Anzeigefrist in Kraft; dabei ist der Experte berechtigt, vor dem Datum des Inkrafttretens solcher Änderungen den Vertrag zu beenden, wobei die Gutschriften in demselben Umfang erhalten bleiben wie bei einer Beendigung des Vertrags ohne sein Verschulden. Änderungen, die bereits erfolgte Gutschriften betreffen, haben keine Wirkung: auf jeden Vorgang finden die Bedingungen Anwendung, die im Zeitpunkt dieses Vorgangs galten.
11.2.4. Keine Rückwirkung. Die Erstreckung einer neuen Fassung auf Verhältnisse, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind, ist ausschließlich bei ausdrücklicher Annahme durch den Experten möglich und tritt unter keinen Umständen durch Ablauf der Anzeigefrist ein.
11.3. Beendigung auf Initiative einer jeden Partei. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der in den Individuellen Bedingungen angegebenen Anzeigefrist gegenüber der anderen Partei zu beenden. Während der Anzeigefrist erfüllt der Experte die übernommenen Verpflichtungen zu Beratungen und Live-Sendungen, oder die Parteien erstatten den Käufern die Zahlungen.
11.4. Beendigung aus Verschulden des Experten. Der Betreiber ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung der Anzeigefrist mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Materialien des Experten unverzüglich aus dem Verkauf zu nehmen in folgenden Fällen:
a) Unrichtigkeit der in Ziff. 4.4 vorgesehenen Zusicherungen;
b) Fehlen der in Ziff. 4.5 vorgesehenen Unterlagen, deren Unwirksamkeit oder die Weigerung, sie auf Verlangen des Betreibers vorzulegen;
c) Mitwirkung einer Person an einem Material, die im Zeitpunkt des Drehs das 18. Lebensjahr nicht vollendet hatte, oder einer Person, die keine Einwilligung erteilt hat — unabhängig vom Verschulden des Experten;
d) Einstellung eines Materials, das gegen das anwendbare Recht oder die Regeln der Zahlungssysteme und Acquirer verstößt;
e) Verletzung von Rechten Dritter im Material, einschließlich der Übernahme fremder Werke;
f) Verletzung der Vertraulichkeit oder Offenlegung personenbezogener Daten der Nutzer der Plattform;
g) Abwerbung von Nutzern der Plattform zur Erbringung von Leistungen außerhalb der Plattform unter Umgehung der in diesem Angebot vorgesehenen Abrechnungen;
h) Nichtdurchführung bestätigter Beratungen oder Live-Sendungen ohne wichtigen Grund in zwei oder mehr Fällen innerhalb von 90 Kalendertagen;
i) Erteilung unrichtiger Angaben gegenüber dem Betreiber zur Identität, zum Steuerstatus oder zu den Zahlungsdaten;
j) Handlungen des Experten, die der Plattform einen erheblichen Reputationsschaden zugefügt haben, einschließlich der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs von Gewaltdelikten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung;
k) eine Forderung einer Bank oder eines Zahlungssystems oder eine Anordnung einer zuständigen staatlichen Stelle, die die weitere Zusammenarbeit unmöglich macht.
11.5. Aussetzung. Bis zur Klärung der Umstände ist der Betreiber berechtigt, die Einstellung der Materialien des Experten und die Gutschrift der Vergütung auszusetzen, ohne den Vertrag zu beenden, nachdem er den Experten über den Grund unterrichtet hat. Bestätigen sich die in Ziff. 11.4 vorgesehenen Gründe nicht, wird die Einstellung wieder aufgenommen, und die ausgesetzten Gutschriften werden in voller Höhe ausgezahlt.
11.6. Der Zugang der Personen, die die Materialien vor der Beendigung oder der Aussetzung bezahlt haben, bleibt kraft Ziff. 7.1 in allen Fällen erhalten, mit Ausnahme der vollständigen Rücknahme des Materials (Ziff. 12.8).
12. Folgen der Beendigung
12.1. Materialien mit dem Finanzierungsmodell vom Betreiber finanziert verbleiben in der Verfügung des Betreibers und werden weiter verkauft.
12.2. Materialien mit dem Finanzierungsmodell vom Experten finanziert werden nach Ablauf der Anzeigefrist aus dem Verkauf genommen. Der Zugang der Personen, die sie zuvor bezahlt haben, bleibt zeitlich unbegrenzt erhalten, mit Ausnahme der vollständigen Rücknahme des Materials (Ziff. 12.8).
12.3. Nachlaufvergütung. Für die in der Verfügung des Betreibers verbliebenen Materialien wird dem Experten die Vergütung für die Frist und mit dem Faktor weiter gutgeschrieben, die in den Individuellen Bedingungen angegeben sind. Solche Zahlungen stellen Lizenzzahlungen (Royalties) für die Nutzung des Materials dar. Bei Beendigung des Vertrags aus Verschulden des Experten erfolgt keine Nachlaufvergütung; auszuzahlen sind nur die vor der Beendigung entstandenen Gutschriften.
12.4. Nicht abgeschlossene Amortisation. Sind die Produktionskosten des Materials im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags nicht gedeckt, trifft den Experten keine Pflicht zur Erstattung der Differenz. Der Beitrag des Betreibers stellt dessen unternehmerisches Risiko dar.
12.5. Entfällt.
12.6. Die Beendigung des Vertrags berührt nicht die Rechte der Personen, die die Materialien vor der Beendigung bezahlt haben. Der Betreiber erhält ihren Zugang zeitlich unbegrenzt aufrecht, mit Ausnahme der vollständigen Rücknahme des Materials (Ziff. 12.8).
12.7. Aussetzung des Verkaufs. Der Betreiber ist berechtigt, ein Material aus dem Verkauf zu nehmen und dabei den Zugang für Personen aufrechtzuerhalten, die es zuvor erworben haben. Die Aussetzung findet Anwendung beim Widerruf der Einwilligung eines Drehteilnehmers, bei einem Reputationsvorfall, für die Dauer der Klärung der Umstände (Ziff. 11.5) sowie bei Beendigung dieses Vertrags aus jedem beliebigen Grund. Eine Entschädigung der Käufer erfolgt bei der Aussetzung nicht.
12.8. Vollständige Rücknahme des Materials. Der Betreiber beendet den Zugang zu einem Material für alle Personen, einschließlich derjenigen, die es zuvor erworben haben, ausschließlich aus einem der folgenden Gründe: (a) das Material verstößt gegen das Gesetz; (b) die Einwilligung eines Drehteilnehmers fehlt oder ist unwirksam; (c) ein Drehteilnehmer hat das 18. Lebensjahr nicht vollendet; (d) ein in Kraft getretenes Verbot eines Gerichts oder einer staatlichen Stelle; (e) eine Forderung eines Zahlungssystems; (f) Widerruf der Einwilligung eines Teilnehmers in einem Umfang, in dem die weitere Gewährung des Zugangs ohne Gesetzesverstoß unmöglich ist. Bei der vollständigen Rücknahme wird jedem Käufer zur Wahl angeboten: der Ersatz durch ein Material vergleichbaren Wertes, ein Geldguthaben für künftige Käufe oder eine Geldrückerstattung. Die Wahl steht dem Käufer zu und wird innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Übersendung des Angebots getroffen; hat der Käufer innerhalb dieser Frist keine Wahl getroffen, wird ihm ein Geldguthaben in Höhe des tatsächlich gezahlten Preises gewährt. Die Frist zur Verwendung des Guthabens ist nicht begrenzt.
12.9. Verteilung der Kosten der Rücknahme. Ist die Rücknahme durch einen Umstand auf Seiten des Experten veranlasst (Ziff. 11.4), werden die Kosten der Rückerstattungen, Guthaben und Ersatzleistungen von den Gutschriften des Experten einbehalten und sind im nicht gedeckten Teil zu erstatten. Ist die Rücknahme eine Entscheidung des Betreibers bei Fehlen von Umständen auf Seiten des Experten, gehen die genannten Kosten zulasten des Betreibers, und die Gutschriften des Experten bleiben in demselben Umfang erhalten wie bei einer Beendigung des Vertrags ohne sein Verschulden.
12.10. Nachlaufvergütung und nicht amortisierte Produktionskosten. (a) Eine Nachlaufvergütung erfolgt nicht bei Beendigung des Vertrags aus den in Ziff. 11.4 genannten Gründen. (b) Der nicht amortisierte Teil der Produktionskosten des Materials wird vom Experten aus keinem Grund der Beendigung des Vertrags eingefordert; die Parteien betrachten ihn nicht als Verbindlichkeit des Experten.
12.11. Die in Ziff. 7.4.3 festgelegte Frist von 24 Monaten ist die Frist der Gutschrift der Vergütung an den Experten bei gemeinsamer Finanzierung der Produktion und begrenzt die Frist des Verkaufs des Materials nicht: nach Ablauf dieser Frist enden die Gutschriften, das Material bleibt jedoch im Verkauf, und der Experte ist nicht berechtigt, dessen Rücknahme zu verlangen. Die in Ziff. 12.3 festgelegte Frist der Nachlaufvergütung ist selbständig und wird durch die vorliegende Ziffer nicht aufgehoben.
13. Vertraulichkeit
13.1. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags bekannt gewordenen Angaben über die finanziellen Bedingungen der Zusammenarbeit, die personenbezogenen Daten der Nutzer der Plattform und die internen Prozesse des Betreibers nicht gegenüber Dritten offenzulegen.
13.2. Die Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort: zeitlich unbegrenzt — hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Nutzer der Plattform und der Angaben, die Geschäftsgeheimnis des Betreibers sind; hinsichtlich sonstiger Angaben — für die Dauer der Verjährungsfrist.
14. Haftung
14.1. Der Experte haftet für die Richtigkeit der in Ziff. 4.4 vorgesehenen Zusicherungen und ersetzt dem Betreiber die infolge ihrer Unrichtigkeit entstandenen Schäden, einschließlich Ansprüchen Dritter.
14.2. Der Betreiber haftet nicht für entgangenen Gewinn des Experten.
14.3. Der Betreiber haftet nicht für Unterbrechungen des Betriebs der Plattform, die durch Umstände außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs verursacht sind.
15. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
15.1. Auf den Vertrag findet das Recht der Tschechischen Republik Anwendung. Alle aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm entstehenden Streitigkeiten unterliegen der Entscheidung des Gerichts am Sitz des Betreibers — in der Stadt Prag, Tschechische Republik.
15.2. Dieses Angebot ist in russischer, englischer, deutscher und spanischer Sprache abgefasst. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.
15.3. Wird eine einzelne Bestimmung des Angebots für unwirksam erklärt, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirksamkeit.
16. Besonderheiten je nach Rechtsstatus des Experten
Dieser Abschnitt enthält Bestimmungen, die je nach Rechtsstatus des Experten auf ihn Anwendung finden. Die übrigen Abschnitte des Angebots gelten für alle Experten ohne Einschränkungen. Gesonderte Fassungen des Angebots nach dem Rechtsstatus werden nicht veröffentlicht: der vorliegende Text ist die einzige Fassung. Für einen Experten, der eine natürliche Person ist, sind keine Besonderheiten festgelegt; die Bestimmungen dieses Angebots finden ohne Einschränkungen Anwendung.
16.2. Der Experte ist Einzelunternehmer
16.2.1. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist (OSVČ / Einzelunternehmer / Selbständiger). Diese Fassung richtet sich an Personen, die eine selbständige unternehmerische Tätigkeit ausüben. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Experte, dass er im Rahmen einer solchen Tätigkeit handelt, in der vorgeschriebenen Weise registriert ist und im persönlichen Konto seine Registriernummer (IČO oder eine entsprechende Nummer) sowie, sofern vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt.
16.2.2. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist, und tritt an die Stelle der Ziff. 1.4. Das Angebot ist kein Arbeitsvertrag. Der Experte handelt als selbständiger Unternehmer, trägt seine eigenen unternehmerischen Risiken, bestimmt Art und Weise der Leistungserbringung selbständig und erfüllt Steuerpflichten und Pflichten zur Sozialversicherung selbständig.
16.2.3. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist, und ergänzt Abschnitt 6. Der Experte hat die Angaben zu seiner Registrierung und zu seinem Steuerstatus, einschließlich des Status als Umsatzsteuerpflichtiger, aktuell zu halten. Bei einer Änderung des Status nimmt der Experte die Änderungen im persönlichen Konto vor, bevor er die nächste Auszahlungsanforderung stellt.
16.2.4. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist, und ergänzt Abschnitt 6. Verfügt der Experte über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, erfolgen die Abrechnungen unter Berücksichtigung der Regeln über die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen; der Experte erklärt und entrichtet die Umsatzsteuer in seiner eigenen Jurisdiktion selbständig.
16.2.5. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist, und ergänzt Abschnitt 9. Der Experte ist berechtigt, die Tatsache der Zusammenarbeit mit der Plattform in seinen eigenen Materialien anzugeben, sofern dadurch nicht der Eindruck eines Arbeits- oder Vertretungsverhältnisses entsteht.
16.2.6. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der Einzelunternehmer ist. Keine Anwendung finden: Bestimmungen, die ausschließlich auf natürliche Personen zugeschnitten sind, sofern solche in die Grundfassung aufgenommen werden sollten (in der vorliegenden Fassung gibt es keine solchen).
16.3. Der Experte ist eine juristische Person
16.3.1. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist. Diese Fassung richtet sich an juristische Personen. Mit der Annahme des Angebots bestätigt die juristische Person, dass die die Annahme erklärende Person befugt ist, in ihrem Namen zu handeln, und gibt im persönlichen Konto ihre Bezeichnung, ihre Registriernummer, ihre Sitzadresse sowie, sofern vorhanden, ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
16.3.2. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist. Ein Experte, der eine juristische Person ist, zieht natürliche Personen als Ausführende selbständig hinzu und haftet für deren Handlungen wie für eigene.
16.3.3. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist, und tritt an die Stelle der Ziff. 1.4. Dieses Angebot begründet keine Arbeitsverhältnisse, weder mit dem Experten noch mit den von ihm hinzugezogenen natürlichen Personen. Der Experte gestaltet die Beziehungen zu solchen Personen selbständig aus und stellt sicher, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Erfüllung dieses Angebots erforderlich sind.
16.3.4. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist, und ergänzt Abschnitt 4. Tritt in einem Material eine vom Experten hinzugezogene natürliche Person auf, werden die Pflichten zu den Unterlagen der Teilnehmer (Ziff. 4.5–4.9) vom Experten in vollem Umfang erfüllt, unabhängig von der Art der Beziehungen zwischen ihm und dieser Person.
16.3.5. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist, und ergänzt Abschnitt 7. Der Experte sichert zu, dass er über die ausschließlichen Rechte oder einen angemessenen Umfang an Rechten am Material verfügt, einschließlich der von natürlichen Personen als Urhebern und ausübenden Künstlern erlangten Rechte, und dass die Einräumung der Rechte an den Betreiber nicht gegen Verpflichtungen des Experten gegenüber Dritten verstößt.
16.3.6. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist, und ergänzt Abschnitt 9. In Bezug auf einen Experten, der eine juristische Person ist, erfolgt die Namensnennung durch Angabe der Bezeichnung des Experten oder des Namens der natürlichen Person als Urheber nach Vereinbarung der Parteien, was in der Urkunde zum konkreten Material festgehalten wird.
16.3.7. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist, und ergänzt Abschnitt 14. Der Experte haftet für die Handlungen der von ihm hinzugezogenen natürlichen Personen, einschließlich deren Verletzung von Rechten Dritter und der Anforderungen an Drehteilnehmer, wie für eigene Handlungen.
16.3.8. Diese Ziffer findet auf einen Experten Anwendung, der eine juristische Person ist. Ziff. 9.2 (Fortbestand des Namens nach der Beendigung) findet auf die Bezeichnung des Experten und, sofern eine natürliche Person als Urheber angegeben wird, auf deren Namen Anwendung — auf denselben Grundlagen.
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